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OCNSMEDIA

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Fassung vom 01.05.19)

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der OCNSMedia OG abgeschlossenen Verträge. Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier als PDF herunterladen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für datenschutzrechtliche Haftungen. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.ocns-media.com/datenschutz. Für weitere Fragen oder Informationen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an office@ocns-media.com oder per Brief an OCNSMedia OG, Hofhaymer Allee 26/1, 5020 Salzburg.

I. Geltung

1. Die OCNSMedia OG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten – sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abbedungen wurden – für alle Rechtsbeziehungen zwischen der OCNSMedia OG und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der OCNSMedia OG schriftlich bestätigt werden.

3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die OCNSMedia OG ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die OCNSMedia OG bedarf es nicht.

4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

II. Kostenvoranschlag, Angebot

1. Angebote und Kostenvoranschläge der OCNSMedia OG sind unverbindlich soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Verbindliche Angebote werden von der OCNSMedia OG für die Dauer von 14 Tagen aufrechterhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit, so besteht keine Bindung der OCNSMedia OG an das Angebot. Der Kunde hat nach Ablauf der Bindungswirkung des Angebotes keinen Anspruch auf eine angebotsgemäße Leistungserbringung. Der OCNSMedia OG steht das Recht zu, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zurückzuziehen ohne dass dem Auftragnehmer daraus Ansprüche erwachsen. 

3. Sobald abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der OCNSMedia OG schriftlich und verbindlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die OCNSMedia OG den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 

4. Eine Kostenüberschreitung von bis zu 15 % erfordert keine gesonderte Verständigung. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

III. Vertragsabschluss

1. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebotes der OCNSMedia OG durch den Kunden zustande.

2. Wird ein unverbindliches Angebot oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vom Kunden angenommen oder erfolgt die Annahme nach Ablauf der Bindungsfrist eines Angebotes oder Kostenvoranschlages, so kommt der Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung der Annahmeerklärung durch die OCNSMedia OG zustande.

3. Von der OCNSMedia OG korrigierte oder abgeänderte Angebote oder Kostenvoranschläge bedürfen zur Begründung eines Vertragsverhältnisses einer Annahmeerklärung durch den Kunden. 

IV. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die OCNSMedia OG vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die OCNSMedia OG dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

1. Bereits durch die Annahme der Einladung durch die OCNSMedia OG treten der potentielle Kunde und die OCNSMedia OG in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Diesem Vertrag liegen die gegenständlichen AGB zu Grunde. 

2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die OCNSMedia OG bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der OCNSMedia OG ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet und darüber hinaus von der OCNSMedia OG ausdrücklich untersagt.

4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als Ausgangspunkt alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die individuell, originell bzw. eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der OCNSMedia OG im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der OCNSMedia OG Ideen präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, so hat er dies der OCNSMedia OG binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die OCNSMedia OG dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so liegt der Verwendung eine verdienstliche Tätigkeit der OCNSMedia OG zugrunde, die einen Honoraranspruch gegenüber dem Kunden begründet.

V. Eigentumsrecht und Urheberrecht

1. Alle Leistungen der OCNSMedia OG, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Blaupausen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der OCNSMedia OG und können von der OCNSMedia OG jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. 

2. Die vertraglich geschuldete Leistung wird dem Kunden gegenüber durch Überlassung in einem Übergabeformat, jedoch nicht in nativer Form, erbracht. 

3. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der OCNSMedia OG setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der OCNSMedia OG dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der OCNSMedia OG, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren entgeltlichen Leihverhältnis. 

4. Patentfähige, während der Auftragsbearbeitung von der OCNSMedia OG gemachte Erfindungen, stehen der OCNSMedia OG zu. Die OCNSMedia OG verpflichtet sich jedoch, dem Kunden die Patentrechte zum Kauf oder zur Nutzung anzubieten. Die OCNSMedia OG ist in jedem Fall als Erfinder zu nennen.

5. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der OCNSMedia OG, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der OCNSMedia OG und – soweit die Leistungen eines anderen Urhebers betroffen und urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6. Für die Nutzung von Leistungen der OCNSMedia OG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der OCNSMedia OG erforderlich. Dafür steht der OCNSMedia OG und gegebenenfalls dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7. Der Kunde haftet der OCNSMedia OG für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 

VI. Kennzeichnung

1. Die OCNSMedia OG ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die OCNSMedia OG und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2. Der OCNSMedia OG ist es unentgeltlich gestattet, die von der OCNSMedia OG für den Kunden entwickelten und gestalteten Produkte sowie das Logo/die Marke und den Namen/die Firma des Kunden unter Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Die OCNSMedia OG verpflichtet sich dazu, die Produkte erst nach Veröffentlichung durch den Kunden für eigene Zwecke zu verwenden. Dem Kunden steht ein redaktionelles Vetorecht zu.

VII. Zahlungskonditionen, Rechnungslegung

1. Sämtliche durch die OCNSMedia OG vorgelegten Rechnungen sind mit Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig. 

2. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Projektabschnittes. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle an den Kunden gelieferten Werke Eigentum der OCNSMedia OG. Im Falle einer Erstbeauftragung sind 30% der Projektsumme im Vorhinein zur Zahlung fällig.

3. Die OCNSMedia OG behält sich vor, die Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung offener Rechnungen zurückzustellen. 

4. Die OCNSMedia OG ist berechtigt, die Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die OCNSMedia OG für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung auch nur eines Teilbetrages oder einer Nebenforderung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der OCNSMedia OG aufzurechnen.

7. Werden mehrere Lösungsvorschläge oder alternative Entwürfe vorgelegt, so ist jeweils nur ein vom Kunden ausgewählter Entwurf durch das Entgelt abgegolten. Bei Inanspruchnahme mehrerer Alternativentwürfe ist für jede Variante ein gesondertes Honorar zu entrichten. Hinsichtlich nicht übernommener Entwürfe ist der Kunde zur Geheimhaltung verpflichtet und es ist dem Kunden untersagt, nicht übernommene Lösungsvorschläge selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.

8. Alle Leistungen der OCNSMedia OG sowie die Überlassung urheber- und kennzeichenrechtlicher Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen. 

9. Mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall hat die OCNSMedia OG für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

10. Der Kunde trägt nach Vorlage der Belege durch die OCNSMedia OG die tatsächlich angefallenen Reisekosten für Mitarbeiter der OCNSMedia OG für Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen im Auftrag des Kunden, die in einer Richtung über 3 Stunden am Stück hinausgehen, werden Flüge in der Business Class und Bahnreisen in der ersten Klasse gebucht und in Rechnung gestellt. 

11. Aufträge, die von der OCNSMedia OG im Auftrag des Kunden an Dritte vergeben werden, werden mit einem Aufschlag von 15 % vom Netto-Auftragswert in Rechnung gestellt.

 

VIII. Social Media Plattformen

1. Die OCNSMedia OG weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von „Social-Media-Plattformen“ (zB Facebook, Twitter, Instagram im Folgenden kurz: Plattformbetreiber) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Plattformbetreiber sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der OCNSMedia OG nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. 

2. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung an, dass diese Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses zwischen der OCNSMedia OG und dem Kunden (mit-)bestimmen. Aufgrund der derzeit gültiger Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die OCNSMedia OG nicht dafür einstehen und haften, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist. 

3. Die OCNSMedia OG wird sich bei entsprechendem Kundenauftrag um die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes nach besten Kräften bemühen, doch kann dies möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen und kann eine Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes unter Umständen aus nicht in der Sphäre der OCNSMedia OG liegenden Gründen unmöglich sein. 

4. Für allfällige aus der vorübergehenden oder dauerhaften Entfernung von Inhalten resultierende Schadenersatzansprüche sowie damit in Zusammenhang stehende Rechtsansprüche des Kunden übernimmt die OCNSMedia OG keine Haftung. Wie auch immer geartete Ansprüche sind dem jeweiligen Plattformbetreiber gegenüber direkt geltend zu machen.

 

IX. Haftung, Gewährleistung, Verzug

Haftung

1. OCNSMedia OG verpflichtet sich, die ihr vertraglich aufgetragenen Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers der Werbung und Marktkommunikation durchzuführen. 

2. Die Überprüfung von werblichen Aussagen auf ihre werbe,- marken-, verwaltungs- urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit, obliegt dem Kunden, die OCNSMedia OG übernimmt lediglich eine Grobprüfung. Die Haftung der OCNSMedia OG entfällt vollständig für dem Produkt oder der Leistung vom Kunden zugeschriebene Eigenschaften sowie für vom Kunden vorgegebene oder ausdrücklich genehmigte Inhalte oder Aussagen. 

3. Die OCNSMedia OG haftet in keiner Weise für die Neuheit des Designs, für das Risiko der technischen Herstellbarkeit, der technischen Konstruktion, des Gebrauches oder der wirtschaftlichen Verwertbarkeit.

4. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der OCNSMedia OG und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Soweit die Haftung der OCNSMedia OG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 

5. Die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) wird zulasten des Kunden ausgeschlossen.

6. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der OCNSMedia OG. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

7. Das Irrtumsanfechtungsrecht des Kunden wird, ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlassung, ausgeschlossen.

8. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von vorstehenden Haftungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst. 

Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der OCNSMedia OG gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. 

3. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird zu Lasten des Kunden ausgeschlossen.

Verzug

1. Befindet sich die OCNSMedia OG in Verzug, so steht dem Kunden nur dann ein schriftlich auszuübendes Rücktrittsrecht zu, wenn er der OCNSMedia OG vorab schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszinssatz 9,2% über dem Basiszinssatz. Der OCNSMedia OG bleibt die Geltendmachung eines höheren (Verzugs)Schadens gegenüber dem Kunden vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist die OCNSMedia OG berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von zumindest € 40,00 oder die tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die OCNSMedia OG sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung stellen. 

 

X. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich die OCNSMedia OG über sämtliche Unternehmens-, Markt- und Produktdaten, über Marketingziele sowie alle im Rahmen der Projekte vorgesehenen, für den Kunden relevanten Maßnahmen zeitgerecht zu informieren und der OCNSMedia OG die erforderlichen Unterlagen, Dokumente, Materialien etc. in geeigneter Weise bzw geeigneten Formaten zur Verfügung stellen. 

2. Der Kunde wird die OCNSMedia OG unverzüglich von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, verzögerten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen oder verzögert werden.

3. Der Kunde hat alle Leistungen der OCNSMedia OG (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) unverzüglich zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten Leistungen als vom Kunden genehmigt.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die OCNSMedia OG haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die OCNSMedia OG wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die OCNSMedia OG schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der OCNSMedia OG durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die OCNSMedia OG bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der OCNSMedia OG hierfür unaufgefordert und unverzüglich sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Der Kunde hat der OCNSMedia OG bei einseitigem Abbruch oder einseitiger Änderung bereits in Auftrag gegebener Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch die OCNSMedia OG – die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der OCNSMedia OG begründet ist, hat der Kunde der OCNSMedia OG darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die OCNSMedia OG bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der OCNSMedia OG, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind der OCNSMedia OG unverzüglich vollständig zurückzustellen.

6. Die OCNSMedia OG hat gegenüber dem Kunden Anspruch auf ein kostenloses Belegexemplar. Übersteigen die Materialkosten hierfür den Betrag von € 5.000,00, verpflichtet sich der Kunde, der OCNSMedia OG auf Verlangen ein Exemplar zum Werksabgabepreis abzüglich € 5.000,00 zu überlassen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte, die schriftliche Zustimmung der OCNSMedia OG einzuholen. Die OCNSMedia OG ist nicht verpflichtet, ihre Zustimmung zur Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte zu erteilen.

 

XI. Interessenwahrungspflichten, Konkurrenz- und Abwerbungsverbot

1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen unterliegt die OCNSMedia OG keiner wie immer gearteten Beschränkung in der Bearbeitung gleicher oder ähnlicher Projekte unterschiedlicher Kunden.

2. Der Kunde verpflichtet sich, Agenturen, die in Konkurrenz zur OCNSMedia stehen, ohne vorherige Absprache mit der OCNSMedia OG weder zu Präsentationen aufzufordern noch solche anzunehmen oder Konkurrenten zu beauftragen.

3. Der Kunde und sämtliche mit dem Kunden verbundenen Unternehmen verzichten darauf, Mitarbeiter der OCNSMedia OG direkt zu beauftragen oder zu beschäftigen. Dies gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren ab Beendigung der Geschäftsbeziehung. Das Datum der letzten Rechnung bestimmt den Beginn des Fristenlaufs der dreijährigen Frist.

 

XII. Geheimhaltung

1. Der Kunde und die OCNSMedia OG verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen.

2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen, welche/s jeweils wechselseitig zugänglich gemacht werden/wird oder im Zuge der Auftragserfüllung zugänglich werden/wird. Davon ausgenommen sind Unterlagen, Daten und technisches Wissen, die/das zum Zeitpunkt, in dem sie zugänglich werden, bereits öffentlich bekannt waren.

3. Der Kunde und die OCNSMedia OG verpflichten sich, jenen an der Vertragsabwicklung Beteiligten, insbesondere Mitarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Aushilfen und Subunternehmer, die notwendigerweise oder im Zuge der Vertragserfüllung von vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu treffen. Soweit Informationen in diesem Rahmen weitergegeben werden, werden sie als vertrauliche Informationen weitergegeben und dürfen nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwendet werden.

4. Jede Verwertung von Informationen, Tatsachen und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung ist sowohl dem Kunden als auch der OCNSMedia OG und allen an der Vertragsabwicklung beteiligten Personen, die einer der Vertragspartien zuzurechnen sind, ausdrücklich untersagt.

5. Der Kunde und die OCNSMedia OG haben alle zweckmäßigen Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten, sowie auch hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu treffen.

XIII. Termine und Fristen

1. Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Richtwert und bleiben unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der OCNSMedia OG schriftlich zu bestätigen.

2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der OCNSMedia OG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse beruhend auf höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Fristen entsprechend (Fortlaufshemmung). 

 

XIV. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ordentliche Kündigung

1. Das Vertragsverhältnis kann sowohl vom Kunden als auch von der OCNSMedia OG unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Kunde und/oder die OCNSMedia OG berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.
Wichtige Gründe, die die OCNSMedia OG zur Vertragsauflösung berechtigen sind:

1. der fortgesetzte Verstoß des Kunden gegen wesentliche Verpflichtungen (zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten) trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen 

2. das Bestehen von Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden und wenn der Kunde die von der OCNSMedia OG schriftlich angeforderte Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Tagen erbringt (zB Bankgarantie, Treuhanderlag);

3. wenn der Kunde angeforderte Vorauszahlungen trotz schriftlicher Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht leistet;

4. die Verletzung oder der Verstoß des Kunden gegen Verpflichtung im Sinne des Punktes X. oder IX.;

5. wenn der Kunde die ihm eingeräumten Rechte vereinbarungswidrig, während aufrechter Vertragsbeziehung oder nach dessen Beendigung, gebraucht oder zu Zwecken, welche den Zielen des Vertrages offenbar widerstreben, missbraucht;

6. Unmöglichkeit der Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder die Verzögerung oder Verhinderung der Ausführung der Leistung durch den Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
Folgen der Vertragsauflösung
Sowohl bei ordentlicher als auch bei außerordentlicher Vertragsauflösung hat der Kunde alle bis zum Ende der Vertragsbeziehung angefallenen Kosten zu bezahlen. 

 

XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechtes.

2. Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund von Vereinbarungen oder Verträgen mit der OCNSMedia OG sowie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Der OCNSMedia OG steht es jedoch frei, den Kunden an dessen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Fassung vom 01.05.19)

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit klein-ideas e.U. abgeschlossenen Verträge. Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier als PDF herunterladen.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für datenschutzrechtliche Haftungen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.ocns-media.com/datenschutz. Für weitere Fragen oder Informationen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an contact@klein-ideas.com oder per Brief an klein-ideas e.U., Sonnenhang 57, 5310 Tiefgraben.

 

I. Geltung

1. klein-ideas e.U. erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten – sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abbedungen wurden – für alle Rechtsbeziehungen zwischen klein-ideas e.U. und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

 

2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von klein-ideas e.U. schriftlich bestätigt werden.


3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht klein-ideas e.U. ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch klein-ideas e.U. bedarf es nicht.

 

4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

 

II. Kostenvoranschlag, Angebot

1. Angebote und Kostenvoranschläge von klein-ideas e.U. sind unverbindlich soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Verbindliche Angebote werden von klein-ideas e.U. für die Dauer von 14 Tagen aufrechterhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit, so besteht keine Bindung von klein-ideas e.U. an das Angebot. Der Kunde hat nach Ablauf der Bindungswirkung des Angebotes keinen Anspruch auf eine angebotsgemäße Leistungserbringung. klein-ideas e.U. steht das Recht zu, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zurückzuziehen ohne dass dem Auftragnehmer daraus Ansprüche erwachsen. 

 

3. Sobald abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von klein-ideas e.U. schriftlich und verbindlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird klein-ideas e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Kostenüberschreitung als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 

 

4. Eine Kostenüberschreitung von bis zu 15 % erfordert keine gesonderte Verständigung. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

 

III. Vertragsabschluss

1. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebotes von klein-ideas e.U. durch den Kunden zustande.

 

2. Wird ein unverbindliches Angebot oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vom Kunden angenommen oder erfolgt die Annahme nach Ablauf der Bindungsfrist eines Angebotes oder Kostenvoranschlages, kommt der Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung der Annahmeerklärung durch klein-ideas e.U. zustande.

 

3. Von klein-ideas e.U. korrigierte oder abgeänderte Angebote oder Kostenvoranschläge bedürfen zur Begründung eines Vertragsverhältnisses einer Annahmeerklärung durch den Kunden. 

 

IV. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde klein-ideas e.U. vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt klein-ideas e.U. dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

 

1. Bereits durch die Annahme der Einladung durch klein-ideas e.U. treten der potentielle Kunde und klein-ideas e.U. in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Diesem Vertrag liegen die gegenständlichen AGB zu Grunde. 

 

2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass klein-ideas e.U. bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

 

3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von klein-ideas e.U. ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet und darüber hinaus von klein-ideas e.U. ausdrücklich untersagt.

 

4. Das Konzept enthält darüber hinaus Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als Ausgangspunkt alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Veranstaltungskonzepten und Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die individuell, originell bzw.. eigenartig sind und der Veranstaltung eine charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Veranstaltungskonzepte, Programmabläufe- und -punkte, Dekorationen, Präsentationen, Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

 

5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von klein-ideas e.U. im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw.. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw.. nutzen zu lassen.

 

 

6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von klein-ideas e.U. Ideen präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, so hat er dies klein-ideas e.U. binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

 

7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass klein-ideas e.U. dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so liegt der Verwendung eine verdienstliche Tätigkeit von klein-ideas e.U. zugrunde, die einen Honoraranspruch gegenüber dem Kunden begründet.

 

V. Eigentumsrecht und Urheberrecht

1. Alle Leistungen von klein-ideas e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Blaupausen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von klein-ideas e.U. und können von klein-ideas e.U. jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. 

 

2. Die vertraglich geschuldete Leistung wird dem Kunden gegenüber durch Überlassung in einem Übergabeformat, jedoch nicht in nativer Form, erbracht. 

 

3. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten von klein-ideas e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von klein-ideas e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von klein-ideas e.U., beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren entgeltlichen Leihverhältnis.

 

4. Patentfähige, während der Auftragsbearbeitung von klein-ideas e.U. gemachte Erfindungen, stehen klein-ideas e.U. zu. klein-ideas e.U. verpflichtet sich jedoch, dem Kunden die Patentrechte zum Kauf oder zur Nutzung anzubieten. klein-ideas e.U. ist in jedem Fall als Erfinder zu nennen.

 

5. Änderungen bzw.. Bearbeitungen von Leistungen von klein-ideas e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von klein-ideas e.U. und – soweit die Leistungen eines anderen Urheber betroffen und urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

 

6. Für die Nutzung von Leistungen von klein-ideas e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von klein-ideas e.U. erforderlich. Dafür steht klein-ideas e.U. und gegebenenfalls dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

7. Der Kunde haftet klein-ideas e.U. für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 

VI. Kennzeichnung

1. klein-ideas e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die klein-ideas e.U. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

2. klein-ideas e.U. ist es unentgeltlich gestattet, die von klein-ideas e.U. für den Kunden entwickelten und gestalteten Veranstaltungen bzw. Events sowie das Logo/die Marke und den Namen/die Firma des Kunden unter Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. klein-ideas e.U. verpflichtet sich dazu, Produkte erst nach Veröffentlichung durch den Kunden für eigene Zwecke zu verwenden. Dem Kunden steht ein redaktionelles Vetorecht zu.

 

VII. Fremdleistungen

1. klein-ideas e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung beauftragter Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“), wobei stets auf die fachliche Eignung und einschlägige Qualifikation zu beauftragender Dritter zu achten ist. 

 

2. Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

 

3. Wird dem Kunden oder dem Fremddienstleister bei einem Vermittlungsgeschäft die ihm obliegende Leistung unmöglich, ist klein-ideas e.U. von allen Ansprüchen freigestellt und erfolgt eine Anspruchsregulierung direkt zwischen Kunden und Fremddienstleister. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Schadenersatzansprüche und sonstige Haftungen.

 

4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit klein-ideas e.U. hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit klein-ideas e.U. aus wichtigem Grund.

 

5. Soweit klein-ideas e.U. Fremddienstleister beauftragt, ist dem Kunden untersagt, die von klein-ideas e.U. hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist klein-ideas e.U. so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft über klein-ideas e.U. abgewickelt worden.

 

VIII. Zahlungskonditionen, Aufrechnung, Rechnungslegung

1. Sämtliche durch klein-ideas e.U. vorgelegten Rechnungen sind mit Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig. 

 

2. Ein Drittel des Honorars sowie die im Angebot aufgeführten Fremdkosten sind unmittelbar nach Vertragsabschluss ohne Abzug zu leisten. klein-ideas e.U. behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Akontozahlung auf Fremdkosten einzufordern. 

Das restlich aushaftende Honorar ist unmittelbar nach Durchführung des Auftrags bzw. bei Beendigung der Vertragsbeziehung zu leisten. Die genaue Abrechnung der Fremdkosten erfolgt nach Auftragsdurchführung gegen Beleg. Werden für die Durchführung der Veranstaltung oder einzelne Gewerke Pauschalpreise vereinbart, erfolgt die Abrechnung ohne Beleg über eventuelle Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Abschluss einer Veranstaltung bzw. eines Events. 

 

3. Aufträge, die von klein-ideas e.U.im Auftrag des Kunden an Dritte vergeben werden, werden mit einem Aufschlag von 15 % vom Netto-Auftragswert in Rechnung gestellt.

 

4. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. dem Event anfallende öffentlich rechtliche Abgaben, Gebühren, Steuern und sonstige Kosten wie zum Beispiel AKM-Gebühren, Kosten für Haftpflicht- und sonstige Versicherungen, Energie-, Wasser- und Abfallentsorgungskosten sind vom Kunden direkt zu tragen bzw. sofern vereinbart klein-ideas e.U. gegen Nachweis zu erstatten.

 

5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle an den Kunden gelieferten Waren, Produkte und Werke Eigentum von klein-ideas e.U.. 

 

6. klein-ideas e.U. behält sich vor, die Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung offener Rechnungen zurückzustellen. 

 

7. klein-ideas e.U. ist berechtigt, die Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Leistungen, Produkte oder Werke mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

 

8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich klein-ideas e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung auch nur eines Teilbetrages oder einer Nebenforderung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

 

9. Für Verbraucher wird das Recht zur Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn

9.1. klein-ideas e.U. wird zahlungsunfähig,

9.2. es handelt sich um eine Gegenforderung des Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht,

9.3. über die Gegenforderung des Verbrauchers liegt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vor oder

9.4. klein-ideas e.U. hat die Gegenforderung ausdrücklich schriftlich anerkannt.

9.5. Liegt kein Verbrauchergeschäft vor, wird das Recht des Kunden zur Aufrechnung generell ausgeschlossen. 

9.6. klein-ideas e.U. ist berechtigt, die vom Kunden entrichtete Kaution gegen offene Forderungen des Kunden, aus welchem Titel auch immer aufzurechnen.

 

10. Ist der Kunde Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen. 

 

11. Werden mehrere Lösungsvorschläge oder alternative Entwürfe vorgelegt, so ist jeweils nur ein vom Kunden ausgewählter Entwurf durch das Entgelt abgegolten. Bei Inanspruchnahme mehrerer Alternativentwürfe ist für jede Variante ein gesondertes Honorar zu entrichten. Hinsichtlich nicht übernommener Entwürfe ist der Kunde zur Geheimhaltung verpflichtet und es ist dem Kunden untersagt, nicht übernommene Lösungsvorschläge selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.

 

12. Alle Leistungen von klein-ideas e.U. sowie die Überlassung urheber- und kennzeichenrechtlicher Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen. 

 

13. Mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall hat klein-ideas e.U. für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

 

14. Der Kunde trägt nach Vorlage der Belege durch klein-ideas e.U. die tatsächlich angefallenen Reisekosten für Mitarbeiter von klein-ideas e.U. für Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen im Auftrag des Kunden, die in einer Richtung über 3 Stunden am Stück hinausgehen, werden Flüge in der Business Class und Bahnreisen in der ersten Klasse gebucht und in Rechnung gestellt. 

 

IX. Social Media Plattformen

1. klein-ideas e.U. weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von „Social-Media-Plattformen“ (zB Facebook, Twitter, Instagram im Folgenden kurz: Plattformbetreiber) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Plattformbetreiber sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von klein-ideas e.U. nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. 

 

2. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung an, dass diese Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses zwischen klein-ideas e.U. und dem Kunden (mit-)bestimmen. Aufgrund derzeit gültiger Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann klein-ideas e.U. nicht dafür einstehen und haften, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist. 

 

3. klein-ideas e.U. wird sich bei entsprechendem Kundenauftrag um die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes nach besten Kräften bemühen, doch kann dies möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen und kann eine Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes unter Umständen aus nicht in der Sphäre von klein-ideas e.U. liegenden Gründen unmöglich sein. Daher schuldet klein-ideas e.U. ein Bemühen der Wiederherstellung nach besten Kräften, nicht jedoch einen Erfolg im Sinne des Kundenwunsches.

 

4. Für allfällige aus der vorübergehenden oder dauerhaften Entfernung von Inhalten resultierende Schadenersatzansprüche sowie damit in Zusammenhang stehende Rechtsansprüche des Kunden übernimmt klein-ideas e.U. keine Haftung. Wie auch immer geartete Ansprüche sind dem jeweiligen Plattformbetreiber gegenüber direkt geltend zu machen.

 

X. Haftung, Gewährleistung, Verzug

Haftung

1. klein-ideas e.U. verpflichtet sich, die vertraglich beauftragten Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers im Gewerbe des Eventmanagements durchzuführen. 

 

2. Sofern klein-ideas e.U. Fremdleistungen als Vermittler in Auftrag gibt, haftet klein-ideas e.U. weder für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Fremddienstleister noch für vom Fremddienstleister zu vertretende Leistungsstörungen oder Schäden sowie sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Fremddienstleistung. Da klein-ideas e.U. in diesen Fällen lediglich als Vermittler auftritt, sind die jeweiligen Fremddienstleister keine klein-ideas e.U. zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen. 

 

3. klein-ideas e.U. übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit sowie Schäden aus oder im Zusammenhang mit vom Kunden oder von Dritten im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen bzw. Events zur Verfügung gestellten Produkten, Geräten, Maschinen, Räumlichkeiten, Anlagen, Verpflegung etc. Der Kunde verpflichtet sich, klein-ideas e.U. hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und allfälliger Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

4. Der Kunde trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung – auch witterungsbedingter Einschränkungen oder Unmöglichkeit der Durchführung – einschließlich der Vorbereitungen, des Aufbaus, der Durchführung der Veranstaltung und des Abbaus. Er haftet für alle Schäden sowie für alle Folgeschäden, die er oder von ihm beauftragte und/oder beschäftigte Personen, Besucher, Gäste oder sonstigen Dritten, denen der Zutritt zur Veranstaltung bzw. zum Event ermöglicht wurde, zu wessen Nachteil auch immer, verursachen. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften jedenfalls für alle Schäden am Gebäude, am Inventar und den Einrichtungsgegenständen des Veranstaltungsortes sowie an allen angemieteten Waren, Produkten und Gegenständen. Der Kunde verpflichtet sich, klein-ideas e.U. hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und allfälliger Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten. Für Ersatzansprüche von klein-ideas e.U. ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

 

5. Die Überprüfung von werblichen Aussagen auf ihre werbe,- marken-, verwaltungs- urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit, obliegt dem Kunden, klein-ideas e.U. übernimmt lediglich eine Grobprüfung. Die Haftung von klein-ideas e.U. entfällt vollständig für dem Produkt oder der Leistung vom Kunden zugeschriebene Eigenschaften sowie für vom Kunden vorgegebene oder ausdrücklich genehmigte Inhalte oder Aussagen. 

 

6. klein-ideas e.U. haftet in keiner Weise für die Neuheit des Designs, für das Risiko der technischen Herstellbarkeit, der technischen Konstruktion, des Gebrauches oder der wirtschaftlichen Verwertbarkeit.

 

7. Ist der Kunde Unternehmer, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von klein-ideas e.U. und die der Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Soweit die Haftung von klein-ideas e.U. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der „Leute“. 

 

8. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) zulasten des Kunden ausgeschlossen.

 

9. Ist der Kunde Unternehmer, verfallen Schadensersatzansprüche des Kunden in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von klein-ideas e.U. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

10. Ist der Kunde Unternehmer, wird das Irrtumsanfechtungsrecht des Kunden, ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlassung, ausgeschlossen.

 

11. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von vorstehenden Haftungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst.

 

Gewährleistung

1. Gegenüber Verbrauchern haftet klein-ideas e.U bei Erbringung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Gewährleistungsrechts.

 

2. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber klein-ideas e.U. gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.

 

3. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er nicht berechtigt, Zahlungen wegen gewährleistungsrechtlicher Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

Verzug

 

1. Befindet sich klein-ideas e.U. in Verzug, so steht dem Kunden – ausgenommen bei Fixgeschäften, bei Leistungsverweigerung durch klein-ideas e.U. oder wenn offensichtlich ist, dass klein-ideas e.U. nicht in der Lage ist, die Leistung binnen angemessener Frist zu erbringen – ein Rücktrittsrecht zu, wenn er 
klein-ideas e.U. vorab, gemeinsam mit der Rücktrittserklärung, eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. 

 

2. Bei Zahlungsverzug ist klein-ideas e.U. berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% zu berechnen. klein-ideas e.U. bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegenüber dem Verbraucher vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist klein-ideas e.U. berechtigt, vom Verbraucher eine Mahngebühr in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.

 

3. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9,2% über dem Basiszinssatz. klein-ideas e.U. bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegenüber dem Unternehmer vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist klein-ideas e.U. berechtigt, vom Unternehmer eine Mahngebühr in Höhe von zumindest € 40,00 oder die tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.

 

4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann klein-ideas e.U. sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung stellen. 

 

XI. Behördliche Genehmigungen

1. Der Kunde hat aus eigenem alle für die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Events erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen einzuholen bzw. (An)Meldungen und Anzeigen zu erstatten sowie für allenfalls notwendige Einwilligungen Dritter zu sorgen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Veranstaltung bei der zuständigen Veranstaltungsbehörde anzumelden und eine entsprechende Genehmigung zu erwirken. 

 

2.Sofern vom wirksamen schriftlichen Auftrag umfasst, wird klein-ideas e.U. den Kunden bei der Erlangung behördlicher Bewilligungen, Genehmigungen sowie der Erstattung von (An)Meldungen und Anzeigen unterstützen. Die alleinige Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtskonforme Ausführung aller (An)Meldungen, Anzeigen, Anträge und Eingaben sowie der Kommunikation mit Ämtern, Behörden, öffentlichen Stellen oder Dritten liegt ausschließlich beim Kunden. klein-ideas e.U. schuldet im Zusammenhang mit den Unterstützungsleistungen ein Bemühen nach besten Kräften, jedoch nicht die Erledigung durch die entscheidungsbefugte Stelle im Sinne des Kundenwunsches. 

 

3. Sämtliche in Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. dem Event anfallenden Steuern, Abgaben oder Gebühren wie zB Bundesgebühren, Landesabgaben, Kommissionsgebühren hat der Kunde direkt zu tragen. 

 

XII. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich klein-ideas e.U. über sämtliche Event- bzw. Veranstaltungs-, Unternehmens-, Markt- und Produktdaten, über Marketingziele sowie alle im Rahmen der Projekte vorgesehenen, für den Kunden relevanten Maßnahmen zeitgerecht zu informieren und klein-ideas e.U. die erforderlichen Unterlagen, Dokumente, Materialien etc. in geeigneter Weise bzw. geeigneten Formaten zur Verfügung stellen. 

 

2. Der Kunde wird klein-ideas e.U. unverzüglich von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, verzögerten, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen oder verzögert werden.

 

3. Der Kunde hat alle Leistungen klein-ideas e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) unverzüglich zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. 
Ist der Kunde Unternehmer, gelten Leistungen bei Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden als vom Kunden genehmigt.

 

4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. 


Ist der Kunde Unternehmer, haftet klein-ideas e.U. im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmern nach Erfüllung der Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird klein-ideas e.U. wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde klein-ideas e.U. schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die klein-ideas e.U. durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, klein-ideas e.U. bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt klein-ideas e.U. hierfür unaufgefordert und unverzüglich sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

5. Der Kunde hat klein-ideas e.U. bei einseitigem Abbruch oder einseitiger Änderung bereits in Auftrag gegebener Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch klein-ideas e.U. – die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind klein-ideas e.U. unverzüglich vollständig zurückzustellen.
Ist der Kunde Unternehmer und der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von klein-ideas e.U. begründet, hat der Kunde klein-ideas e.U. darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des 
§ 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist klein-ideas e.U. bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von klein-ideas e.U., schad- und klaglos zu halten.

 

6. Der Kunde ist verpflichtet, vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte, die schriftliche Zustimmung von klein-ideas e.U. einzuholen. klein-ideas e.U. ist nicht verpflichtet, ihre Zustimmung zur Abtretung oder Übertragung vertraglicher Ansprüche oder sonstiger Rechte zu erteilen.

 

XIII. Interessenwahrungspflichten, Konkurrenz- und Abwerbungsverbot

1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen unterliegt klein-ideas e.U. keiner wie immer gearteten Beschränkung in der Bearbeitung gleicher oder ähnlicher Projekte unterschiedlicher Kunden.

 

2. Der Kunde verpflichtet sich, Agenturen, die in Konkurrenz zu klein-ideas e.U. stehen, ohne vorherige Absprache mit klein-ideas e.U. weder zu Präsentationen aufzufordern noch solche anzunehmen oder Konkurrenten zu beauftragen. 

 

3. Der Kunde und sämtliche mit dem Kunden verbundenen Unternehmen verzichten darauf, Mitarbeiter von klein-ideas e.U. direkt zu beauftragen oder zu beschäftigen. Dies gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren ab Beendigung der Geschäftsbeziehung. Das Datum der letzten Rechnung bestimmt den Beginn des Fristenlaufs der dreijährigen Frist.

 

XIV. Geheimhaltung

1. Der Kunde und klein-ideas e.U. verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen.

 

2. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen, welche/s jeweils wechselseitig zugänglich gemacht werden/wird oder im Zuge der Auftragserfüllung zugänglich werden/wird. Davon ausgenommen sind Unterlagen, Daten und technisches Wissen, die/das zum Zeitpunkt, in dem sie zugänglich werden, bereits öffentlich bekannt waren.

 

3. Der Kunde und klein-ideas e.U. verpflichten sich, jenen an der Vertragsabwicklung Beteiligten, insbesondere Mitarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Aushilfen und Subunternehmer, die notwendigerweise oder im Zuge der Vertragserfüllung von vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu treffen. Soweit Informationen in diesem Rahmen weitergegeben werden, werden sie als vertrauliche Informationen weitergegeben und dürfen nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung verwendet werden.

 

4. Jede Verwertung von Informationen, Tatsachen und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung ist sowohl dem Kunden als auch klein-ideas e.U. und allen an der Vertragsabwicklung beteiligten Personen, die einer der Vertragspartien zuzurechnen sind, ausdrücklich untersagt.

 

5. Der Kunde und klein-ideas e.U. haben alle zweckmäßigen Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten, sowie auch hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Erfüllung und Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu treffen.

 

XV. Termine und Fristen

1. Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Richtwert und bleiben unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw.. von klein-ideas e.U. schriftlich zu bestätigen.

 

2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von klein-ideas e.U. aus Gründen, die klein-ideas e.U. nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse beruhend auf höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Fristen entsprechend (Fortlaufshemmung). 

 

XVI. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ordentliche Kündigung – Stornogebühren

 

1. Bei Veranstaltungen bzw. Events, deren Leistungszeit genau bestimmt ist und hinsichtlich derer das Leistungsinteresse des Kunden an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Beginn der Veranstaltung zu kündigen. In diesem Fall ist klein-ideas e.U. von jeder weiteren Leistungspflicht befreit und berechtigt, dem Kunden nachstehende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Wahlweise kann klein-ideas e.U. dem Kunden anstelle der Stornogebühren alle bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Das Wahlrecht zwischen Verrechnung der Stornogebühr und Verrechnung der erbrachten Leistungen liegt ausschließlich bei klein-ideas e.U.. 
a) bei Kündigung acht bis vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 50% der Vergütung 
b) bei Kündigung vier bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 75% der Vergütung 
c) bei Kündigung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100% der Vergütung 

 

2. Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Vertragsverhältnis kann sowohl vom Kunden als auch von klein-ideas e.U. unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen und angefallene Kosten hat der Kunde jedenfalls zu vergüten.

 

3. Der Kunde trägt bei Ausübung des Kündigungsrechts jedenfalls die Kosten der Herstellung oder des Erwerbs von Gegenständen, Produkten oder Werken sowie die Kosten der Beauftragung von Fremddienstleistern und -lieferanten, soweit Erwerb, Herstellung oder Beauftragung ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Eventzweck erfolgt sind. Hinsichtlich der Kosten für Fremdleistungen gilt dies jedoch nur insoweit, als diese nicht mehr gekündigt werden können. Bei Kündigungsmöglichkeit sind die Kosten mit den vom fremden Dienstleister geltend gemachten Ansprüchen zuzüglich dem vereinbarten Aufschlag beschränkt. 

 

4. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnene Leistungen werden auch dann als erbracht und Unternehmern gegenüber als abgeschlossen berechnet, wenn der Kunde darauf verzichtet, dass ihm die Teilleistung zur Verfügung gestellt wird bzw.. darauf, diese zu nutzen.

Außerordentliche Kündigung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Kunde und/oder klein-ideas e.U. berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.

 

Wichtige Gründe, die klein-ideas e.U. zur Vertragsauflösung berechtigen sind:

 

1. der fortgesetzte Verstoß des Kunden gegen wesentliche Verpflichtungen (zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten) trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen 

 

2. das Bestehen von Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden und wenn der Kunde die von klein-ideas e.U. schriftlich angeforderte Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Tagen erbringt (zB Bankgarantie, Treuhanderlag);

 

3. wenn der Kunde angeforderte Vorauszahlungen trotz schriftlicher Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht leistet;

 

4. die Verletzung von oder der Verstoß des Kunden gegen Verpflichtungen im Sinne des Punktes XII. oder XIII.;

 

5. wenn der Kunde die ihm eingeräumten Rechte vereinbarungswidrig, während aufrechter Vertragsbeziehung oder nach dessen Beendigung, gebraucht oder zu Zwecken, welche den Zielen des Vertrages offenbar widerstreben, missbraucht;

 

6. Unmöglichkeit der Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder die Verzögerung oder Verhinderung der Ausführung der Leistung durch den Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;

 

XVII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechtes.

 

2. Bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften ist Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund von Vereinbarungen oder Verträgen mit klein-ideas e.U. sowie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. klein-ideas e.U. steht es jedoch frei, den Kunden an dessen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Verträgen mit Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verträgen mit Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung jene Bestimmung, die für Verbraucher gesetzlich vorgesehen ist.

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